Datenschutz, die neue „alte“ Freiheit.
Datenschutz und Freiheit? Wie passt das zusammen? Schon immer haben Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet und schon immer auch grenzübergreifend ausgetauscht. Jedoch existierten bislang in den Ländern unterschiedliche Regelungen/Bestimmungen zum Thema Datenschutz. Der Umgang mit sensiblen Informationen war also mal mehr und mal weniger datenschutzkonform. Für das Gros der Unternehmen spielte das, auch hierzulande, keine wirkliche Rolle. Auch ist bis heute den wenigsten bekannt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland bereits seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.12.1983 als ein Grundrecht etabliert wurde.
Datenschutz sichert die Grundrechte Ihrer Kunden und Beschäftigten und stärkt das Vertrauen nachhaltig!
Neu ist: mit der DSGVO wurde zum Schutz natürlicher Personen ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht geschaffen, das ausnahmslos für alle Unternehmen, Vereine, Verbände und Institutionen gilt, damit ein freier, sicherer Datenverkehr nach identischen Standards stattfinden kann. Dies gilt nicht nur für personenbezogene Daten, sondern auch für z.B. hochsensible Produkt-/Prototypendaten der Industrie sowie deren Zulieferer. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist es eine zusätzliche, besondere Herausforderung, das DSGVO-Labyrinth sicher zu durchlaufen. Mit unserer langjährigen Expertise führen wir Unternehmen von Anfang an sicher durch alle Untiefen und erfolgreich zum Ziel: dem sicheren, bewussten und dokumentierten Umgang mit „schutzbedürftigen“ Daten.
Externer Datenschutzbeauftragter
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Wissenswerte Beiträge
Die DSGVO beinhaltet 99 Artikel sowie 173 Erwägungsgründe zur unterstützenden Interpretation der Rechtsnormen. Darüber hinaus existieren zahlreiche Öffnungsklauseln, um spezifische Sachverhalte auf Länderebene zu konkretisieren (z.B. BDSG-neu). Das da schonmal Verwirrung aufkommt und der Kopf raucht, ist nachvollziehbar. Mit unseren Beiträgen möchten wir zu allgemeinen aber auch spezifischen Themen im Bereich der DSGVO für Aha-Erlebnisse sorgen.
Auskunftsrecht und Schadenersatz
29.10.2022
Das Auskunftsrecht, geregelt in Art. 15 DS-GVO, garantiert der betroffenen Person von jeder datenverarbeitenden Stelle Auskunft über die verarbeiteten oder auch gespeicherten Daten zu erhalten. Damit soll jede Person in der Lage Transparenz erhalten über die innerhalb eines Unternehmens, Vereins oder sonstiger Einrichtung verarbeiteten Daten. Umstritten ist jedoch seit Beginn der Anwendungspflicht der DS-GVO in 2018, in welchem Ausmaß die Verantwortlichen Auskunft und vor allem eine Kopie der personenbezogenen Daten (Art. 15 Abs. 3 DS-GVO) erteilen müssen. So ist weiter offen, ob das Recht auf Kopie ein eigenständiges Betroffenenrecht darstellt oder dem Recht auf Auskunft zugehörig ist.
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Datenschutzerklärung im Internet – zwischen Anspruch, Theorie und Praxis
27.10.2022
So alltäglich wie die Nutzung des Internets auch sein mag, so existiert dennoch regelmäßig kein oder kaum Wissen über die technische Funktionsweise von Webseiten. Für den Betrieb jeder noch so kleinen Website sollte aber die gesetzeskonforme und korrekte Datenverarbeitung, die damit einhergeht, bekannt sein. Die speziellen Datenschutzvorschriften für Dienste der elektronischen Kommunikation sorgen dabei regelmäßig für Unsicherheiten.