Sicherheit – Polizei und Nachrichtendienste

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ein Positionspapier zum „Grundsatz der Zweckbindung in polizeilichen Informationssystemen“ vorgelegt. Der BfDI bezieht Stellung zu Zwecktrennung, Zugriffrechten, Recherchemöglichkeiten und weiteren Aspekten der Datenverarbeitung in polizeilichen Informationssystemen. In den letzten Jahren hat die Polizei zur Verarbeitung und Auswertung von Informationen immer mehr Möglichkeiten erhalten. Deshalb dürfen gerade in diesem sensiblen Bereich Daten grundsätzlich nur für solche Zwecke verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden. Ausnahmen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und sind streng auszulegen. Das Positionspapier ist ein Beitrag zur datenschutzgerechten Weiterentwicklung der Informationssysteme der Polizeien.

Quelle: BDFI – Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit