Datenschutzkonferenz äußert sich zu Kontaktnachverfolgungs-Apps

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat sich in einer Stellungnahme zur Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie geäußert. Die DSK betont die Notwendigkeit, Kontaktverfolgung mit Hilfe von Apps im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entwickeln. Bislang gibt es für eine bundesweit einheitliche, datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung keine gesetzliche Regelung. Die Beauftragten regen die Schaffung einer solchen gesetzlichen Regelung an.

Quelle: BDFI – Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit